Know-How Recht im Lizenz- & Vertragsrecht | ||||
Die Gestaltung von Know-How Verträgen erfordert besonderes Fachwissen, Erfahrung und Kreativität. Vertrauen Sie unserer Expertise. |
+49 (0)30 / 33 00 60 60 - 0 +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1 kanzlei[at]inde.eu | |||
Das Vertrags- und Lizenzrecht spielt auch beim Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine zentrale Rolle und hat große wirtschaftliche Relevanz.
|
Markenrecht im Lizenz- & Vertragsrecht | ||||
Die Gestaltung von markenrechtlichen Verträgen erfordert Fachwissen, Erfahrung und Kreativität. Vertrauen Sie unserer Expertise. |
+49 (0)30 / 33 00 60 60 - 0 +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1 kanzlei[at]inde.eu | |||
Das Vertragsrecht spielt bei der Verwertung von Kennzeichenrechten eine wichtige Rolle und ist dementsprechend einer unserer zentralen Beratungsschwerpunkte im Markenrecht.
|
Patentrecht im Lizenz- & Vertragsrecht | ||||
Die Gestaltung von Patentverträgen erfordert besonderes Fachwissen, Erfahrung und Kreativität. Vertrauen Sie unserer Expertise. |
+49 (0)30 / 33 00 60 60 - 0 +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1 kanzlei[at]inde.eu | |||
Patente und Gebrauchsmuster können für Unternehmen von existenzieller Bedeutung sein. Eine neue technologische Innovation kann ganz neue Geschäftsfelder und gar Industrien erschaffen, ein komplettes Geschäftsmodell kann von einer technischen Erfindung bzw. Leistung abhängen.
|
Designrecht im Lizenz- & Vertragsrecht | ||||
Die Gestaltung von Designverträgen erfordert besonderes Fachwissen, Erfahrung und Kreativität. Vertrauen Sie unserer Expertise. |
+49 (0)30 / 33 00 60 60 - 0 +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1 kanzlei[at]inde.eu | |||
Wie alle anderen gewerblichen Schutzrechte, können auch die Rechte an einem Design (früher Geschmacksmuster genannt) lizenziert werden. Auch hierbei wird zunächst grundsätzlich zwischen der ausschließlichen und nicht ausschließlichen (sog. einfache) Lizenz unterschieden, vgl. § 31 GeschMG.
|
Urheberrecht im Lizenz- & Vertragsrecht | ||||
Die Gestaltung von urheberrechtlichen Verträgen erfordert Fachwissen, Erfahrung und Kreativität. Vertrauen Sie unserer Expertise. |
+49 (0)30 / 33 00 60 60 - 0 +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1 kanzlei[at]inde.eu | |||
Das Vertrags- und Lizenzrecht spielt auch im Urheberrecht eine essenzielle Rolle. Denn mit Hilfe von Lizenzverträgen wird Rechteinhabern erst eine umfassende kommerzielle Verwertung ihrer Werke ermöglicht. Zugleich erhalten Lizenznehmer die Gelegenheit, urheberrechtlich geschützte Werke gegen ein Entgelt nutzen zu dürfen, ohne diese selbst durch eigene Leistung erschafft zu haben. Allerdings bestehen im Urheberrecht einige Besonderheiten.
|
Werberecht im Lizenz- & Vertragsrecht | ||||
Die Gestaltung von Werbeverträgen erfordert besonderes Fachwissen, Erfahrung und Kreativität. Vertrauen Sie unserer Expertise. |
+49 (0)30 / 33 00 60 60 - 0 +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1 kanzlei[at]inde.eu | |||
Das allgemeine Vertragsrecht spielt natürlich auch im Wettbewerbsrecht und zwar im Werbe- und Marketingrecht eine wichtige Rolle (nähere Informationen zum Werbe- und Marketingrecht, finden Sie hier). So sind Verträge zwischen Marketingunternehmen und deren Kunden - z.B. Verträge zur Erstellung einer Marketingkampagne, von Werbematerialien, suchmaschinenoptimierte Webseiten, eines Logos etc. - ebenso üblich wie Verträge zwischen Marketingunternehmen bzw. den werbenden Unternehmen und den unterbeauftragen Dienstleistern (z.B. Verträge mit Fotografen, Prominenten, Designern, anderen Verwertern wie Fotodatenbanken etc.).
|
Fachgebiet Lizenz- und Vertragsrecht | ||||
Klicken Sie oben auf die orange hervorgehobenen Rechtsgebiete, um mehr Infos zu deren Bedeutung im "Lizenz- und Vertragsrecht " zu erhalten. |
+49 (0)30 / 33 00 60 60 - 0 +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1 kanzlei[at]inde.eu | |||
Das Lizenz- und Vertragsrecht spielt bei der wirtschaftlichen Verwertung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten eine essentielle Rolle. Prinzipiell können hierbei auch grundlegende, im BGB geregelten Vertragstypen Anwendung finden. So können zum Beispiel Patente oder Marken zum Gegenstand von Kaufverträgen gemäß der §§ 433 (453) ff. BGB gemacht werden oder für die Erstellung urheberrechtlich geschützter Werke bzw. kennzeichenrechtlich relevanter Logos die werkvertragsrechtlichen Regelungen (§§ 631 ff. BGB) Anwendung finden. Schwerpunktmäßig spielt das Vertragsrecht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzs & des Urheberrechts aber unter dem Gesichtspunkt der Lizenzvergabe eine Rolle. Das Wort Lizenz bedeutet „Erlaubnis“ oder „Gestattung“. Gemeint ist dabei die Erlaubniserteilung des Rechteinhabers/Lizenzgebers an Dritte, seine Schutzrechte benutzen zu dürfen, was ohne diese Erlaubnis eine sanktionierbare Verletzungshandlung darstellen würde. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um ein Dauerschuldverhältnis (ähnlich etwa einem Mietvertrag). Durch eine lizenzrechtliche Vereinbarung verpflichtet sich der Lizenzgeber zur Gestattung der Nutzung des Schutzrechtes und damit verbunden ggf. zur Aufrechterhaltung dieses Rechts (z.B. durch Zahlung von Gebühren, soweit es sich um ein eintragungspflichtiges Recht handelt). Die typische Primärpflicht des Lizenznehmers ist hingegen die Zahlung einer Lizenzgebühr, wobei sich deren Höhe in der Regel nach der Art und dem Umfang der eingeräumten Lizenzen richtet. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Lizenzen, nämlich zunächst zwischen der einfachen und der ausschließlichen Lizenz. Bei der Erteilung einer einfachen Lizenz, erhält der Lizenznehmer ein Nutzungsrecht, wobei dies die Nutzung des „Lizenzgegenstands“ durch andere Lizenznehmer oder den Rechteinhaber selbst nicht ausschließt. Darüber hinaus erschöpft sich die einfache Lizenz prinzipiell in einer positiven Nutzungsbefugnis des Schutzrechts. Der einfache Lizenznehmer ist dagegen grundsätzlich – von individuellen Vereinbarungen abgesehen – nicht aktivlegitimiert, kann also gegen Verletzer nicht selbstständig gerichtlich oder außergerichtlich vorgehen.
|