Datenschutzrecht im Start-up & Webshop-Recht | ||||
Im Start-up- und Webshoprecht ist das Thema Datenschutz regelmäßig ein zentrales Thema. |
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In der Geschäftspolitik vieler Internetunternehmen gilt regelmäßig der Grundsatz, dass soviel Daten wie möglich gesammelt und gespeichert werden sollten. Denn mit personenbezogenen Daten lassen sich nicht nur kundenspezifische Werbekampagnen durchführen, sondern die Anzahl der personenbezogenen Daten haben auch einen Wert als solchen; sie bestimmen oftmals den Wert eines Internetunternehmens mit.
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Sonstige Fachgebiete im Start-up & Webshoprecht | ||||
Das Start-up & Webshoprecht ist eine Querschnittsmaterie. Wir vertreten Sie in dieser komplexen Rechtsmaterie mit Erfahrung und Fachkompetenz. |
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Da sich das Start-up & Webshoprecht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammensetzt, können noch zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen im Internet relevant werden. So kann z.B. Das Patentrecht relevant werden, wenn eine neue Software entwickelt wird. Auch wenn ein Patentschutz für Software nur in Ausnahmefällen erlangt werden kann, gibt es Fälle, in die Patentämter auch Softwarepatente gewährt haben (siehe dazu näher hier.)
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Urheberrecht im Produkt- & Markenpiraterie | ||||
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Urheberrecht Das Urheberrecht hat im Internet eine zentrale Bedeutung. So gut wie jedes Sprachwerk (z.B. Zeitungsartikel, Posting), jede Fotografie, jedes Musikstück etc. steht – unabhängig von einem ©-Vermerk – unter dem Schutz des Urheberrechts. Zwar eröffnet das Internet die Möglichkeit, einfach urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren und zu verbreiten. Dennoch ist das Internet kein – auch nicht bei Werken unter Creative Common-Lizenzen – urheberrechtsfreier Raum. Soweit Urheberrechte verletzt werden, drohen Abmahnungen mit Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- und Anwaltskostenerstattungsansprüchen, z.T. sogar strafrechtliche Verfolgung. Umgekehrt eröffnet das Urheberrecht aber auch die Möglichkeit, Werke umfassend, weltweit und schnell wirtschaftlich zu verwerten. Das Internet stellt hierbei eine immer wichtigere Einnahmequelle dar; viele Künstler, Autoren und andere Rechtsinhaber verwerten ihre Werke zunehmend auch online. Das Urheberrecht ist eines unserer Spezialgebiete, so haben wir unter anderem ein „Präzedenzurteil“ für Autoren bzgl. |
Designrecht im Start-up & Webshop-Recht | ||||
Sie wurden wegen Designverletzung abgemahnt oder sind selbst der Auffassung, dass Ihre Designs verletzt wurden? Wir helfen! |
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Auch das Designrecht (früher: Geschmacksmusterrecht) kann je nach Art des Internetunternehmens relevant werden. So können die Produkte, die ein Webshop vertreibt, designrechtlich geschützt sein. Wenn der Inhaber der Designrechte das Produkt nicht mit seiner Zustimmung zuvor in Europa in den Verkehr gebracht hat, dann kann der Webshopbetreiber wegen Designverletzung vom Rechteinhaber abgemahnt werden. Zwar hat der Webshopbetreiber in der Regel wiederum einen Regressanspruch gegenüber seinem Lieferanten, im Außenverhältnis haftet jedoch zunächst der Verkäufer auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz und zwar auch dann, wenn dem Webshopbetreiber die Designverletzung gar nicht bewusst war.
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Urheberrecht im Start-up & Webshoprecht | ||||
Ihre Rechte wurden verletzt oder Sie wurden selbst wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise. |
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Das Urheberrecht hat im Internet eine zentrale Bedeutung. So gut wie jedes Sprachwerk (z.B. Produktbeschreibung), jede Fotografie, jedes Musikstück etc. steht - unabhängig von einem ©-Vermerk - unter dem Schutz des Urheberrechts. Zwar eröffnet das Internet die Möglichkeit, einfach urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren und zu verbreiten. Dennoch ist das Internet kein - auch nicht bei Werken unter Creative Common-Lizenzen - urheberrechtsfreier Raum. Soweit Urheberrechte verletzt werden, drohen Abmahnungen mit Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- und Anwaltskostenerstattungsansprüchen, z.T. sogar strafrechtliche Verfolgung.
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Vertragsrecht beim Start-up & Webshoprecht | ||||
Das Vertragsrecht spielt für Webshops eine zentrale Rolle. Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise und Erfahrung. |
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Genau wie in der traditionellen Geschäftswelt kann natürlich auch im Internet normales Vertragsrecht zur Anwendung kommen. So kommen bei geschäftlichen Online-Transaktionen wie dem Vertrieb von Produkten grundsätzlich alle gesetzlich vorgesehenen Vertragstypen in Betracht, wie z.B. die Regelungen des allgemeinen Kaufrechts beim Verkauf von Produkten.
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Markenrecht im Start-up & Webshop-Recht | ||||
Sie wurden abgemahnt oder sind der Auffassung, dass Ihr Kennzeichen verletzt wurde? Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite. |
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Das Kennzeichenrecht hat im Start-up & Webshoprecht eine große Bedeutung. Mit der immer größer werdenden geschäftlichen Relevanz des Internets besteht ein großes Bedürfnis, sich mit eigenen Marken von Wettbewerbern abzugrenzen, um so die Kundenströme auf die eigene vUnternehmenswebseite zu leiten. Kennzeichen (Marken, Firmenbezeichnungen etc.) helfen Ihnen dabei, dass sich Ihre Kunden an Ihre Produkte bzw. an Ihr Unternehmen erinnern und wieder bei Ihnen einkaufen. Dies ist im Online-Geschäft besonders wichtig, da gerade im Internet die Verbraucher schnell den Überblick über die verschiedenen Angebote verlieren. Einen besonderen Stellenwert spielt dabei in der Regel auch der Domainname, an den sich die Kunden oftmals erinnern. Solche Internetadressen können im heutigen Internetzeitalter einen erheblichen Wirtschaftswert haben (da es sich beim Domainrecht um eine spezielle Rechtsmaterie handelt, finden Sie mehr dazu unter dem Punkt "Internet- und Domain-recht").
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Wettbewerbsrecht im Fachgebiet Start-up & Webshop-Recht | ||||
Sie wurden abgemahnt oder Ihre Konkurrenten verhalten sich wettbewerbswidrig? Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen gerne zur Verfügung. |
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Genau wie in der traditionellen Geschäftswelt gilt natürlich auch im Internet das Wettbewerbsrecht - kein Geschäftsmann darf sich gegenüber seinen Wettbewerbern unlauter verhalten. Dementsprechend groß ist die Bedeutung des Wettbewerbsrechts für das Internet. Dabei muss nicht einmal ein Geschäftssitz in Deutschland bestehen. Richtet sich die Maßnahme oder das Web-Angebot auch an den deutschen Markt, sind die deutschen Gerichte zuständig und deutsches Wettbewerbsrecht ist anwendbar.
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Fachgebiet: Start-up- & Webshop-Recht | ||||
Klicken Sie auf die orangenen Rechtsgebiete, um mehr Infos zu deren Bedeutung im Fachgebiet "Start-up & Webshop-Recht“ zu erhalten. |
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Das heutige Internetzeitalter ermöglicht es, schnell und ohne großen Aufwand ein eigenes Online-Geschäft aufzubauen. Doch auch im Internet gelten die gesetzlichen Regeln. Insbesondere müssen wettbewerbs- und vertragsrechtliche Vorschriften berücksichtigt und darauf geachtet werden, dass keine fremden Rechte - wie z. B. Marken- oder Urheberrechte - verletzt werden. Da gerade im Online-Geschäft bei rechtlichen Verstößen sofort abgemahnt wird, können sehr schnell große Kosten entstehen, die gerade in der Anfangsphase eine erhebliche wirtschaftliche Belastung darstellen können. Umgekehrt muss natürlich auch darauf geachtet werden, dass die eigenen Rechte gegenüber Wettbewerbern und Kunden optimal gesichert sind. Wir kennen die Besonderheiten sowie rechtlichen Fallstricke des Internetgeschäfts und helfen Ihnen, Ihre Rechte optimal zu sichern und Ihr Online-Geschäft abmahnsicher zu gestalten. Bei der Gründung eines Unternehmens (Start-up) spielen auch gesellschaftsrechtliche Aspekte eine bedeutende Rolle.
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