Sonstige Rechtsgebiete im Fachgebiet IT, Sofware- & Gamesrecht | ||||
Das IT-, Software- & Gamesrecht ist eine Querschnittsmaterie. Wir vertreten in dieser komplexen Rechtsmaterie mit Fachkompetenz und Erfahrung. |
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Da sich das IT-, Software- & Gamesrecht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammensetzt, können noch zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen relevant werden.
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Designrecht im Fachgebiet: IT-, Games und Softwarerecht | ||||
Das Designrecht sollte im IT-, Software-& Gamesrecht nicht vernachlässigt werden. Denn ein Designschutz kann schnell und günstig erlangt werden. |
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In der Praxis wird dem Designrecht (früher: Geschmacksmusterrecht) im Bereich IT-, Software-& Gamesrecht bislang wenig Beachtung geschenkt. Unseres Erachtens jedoch zu Unrecht. Zwar wird Computersoftware nicht als Erzeugnis eingestuft wird (§ 1 Nr. 2 DesignG), so dass diese nicht dem Designrecht unterfällt. Allerdings können die Umsetzungsergebnisse einer Software dem Designschutz zugänglich sein, wie z.B. Icons, Menüs, Homepagegestaltungen, ganze Websites (Screen-Design) oder die Verpackung der Software. Solche Icons etc. können bei den weltweiten Verbreitungsmöglichkeiten von Software einen nicht unerheblichen Wert erlangen.
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Sonstige Fachgebiete im Fachgebiet: IT-, Software- & Gamesrecht | ||||
Das IT-, Software- & Gamesrecht ist eine Querschnittsmaterie. Wir vertreten in dieser komplexen Rechtsmaterie mit Fachkompetenz und Erfahrung |
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Da sich das IT-, Software- & Gamesrecht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammensetzt, können noch zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen relevant werden. So können z.B. (Computer-)Chip Layouts über das Halbleiterschutzgesetz geschützt werden. Hierzu ist grundsätzlich eine Anmeldung bei DPMA erforderlich, die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Theoretisch kann der Schutz von Chip-Layouts durchaus sinnvoll sein, da deren Kopie günstig und daher für Entwickler gefährlich sein kann. Die Anmeldestatistik des DPMA zeigt jedoch, dass der Halbleiterschutz wegen der rapiden technischen Entwicklung für die Softwarehersteller eher geringe praktische Relevanz hat. Anders jedoch z.B. das Insolvenzrecht. Bislang gelten Lizenzen - also Nutzungsrechte an geistigem Eigentum - in Deutschland als nicht insolvenzfest. Im Falle der Insolvenz eines Softwareunternehmens hat der Insolvenzverwalter daher grundsätzlich die Möglichkeit, bestehende Lizenzverträge mit Lizenznehmern zu kündigen. Es besteht also die Gefahr, dass ein Lizenznehmer im Insolvenzfall unter Umständen seine Nutzungsrechte verliert, obwohl er ggf. hohe Summen für die auf ihn angepasste Individualsoftware ausgegeben hat. Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung der "Insolvenzfestigkeit von Software" wurde mittlerweile ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung eingebracht (§ 108a InsO-E), so dass sich in Zukunft diese Problematik ggf. entschärfen wird. |
Patentrecht im Fachgebiet: IT-, Software- & Gamesrecht | ||||
Unter gewissen Voraussetzungen kann auch Software patentrechtlich geschützt sein. Wir helfen mit unserer patentrechtlichen Expertise. |
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Software ist in erster Linie als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt (siehe unseren Beitrag zum Rechtsgebiet Urheberrecht). Aufgrund der "Schwächen" des Urheberrechtsschutzes ist in der Softwarebranche allerdings der patentrechtliche Schutz von Software besonders begehrt.
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Urheberrecht im Fachgebiet: IT-, Software- & Gamesrecht | ||||
Das Urheberrecht hat im IT-, Software- & Gamesrecht eine große Bedeutung. Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise und Erfahrung. |
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Das Urheberrecht nimmt im IT-, Software- & Gamesrecht eine wichtige Stellung ein. Computerprogramme werden als Sprachwerke durch das Urhebergesetz geschützt (vgl. §§ 69a ff. UrhG) - unabhängig von der Programmiersprache oder der Art der Software (Standard- oder Individualsoftware).
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Wettbewerbsrecht im Fachgebiet: IT-, Software- & Gamesrecht | ||||
Sie wurden wegen Wettbewerbsrechtsverletzung abgemahnt oder Ihre Konkurrenten verhalten sich wettbewerbswidrig? Wir helfen! |
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Das Wettbewerbsrecht hat im IT-, Software- und Gamesrecht eine eher ergänzende und Lücken füllende Funktion, da der primäre Schutz über das Urheber- und Patentrecht erreicht wird. Gleichwohl kann bei der Entwicklung und beim Vertrieb - wie bei jedem anderen Produkt - das Wettbewerbsrecht relevant werden.
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Vertragsrecht im Fachgebiet:It-, Software- & Gamesrecht | ||||
Das Vertragsrecht spielt in der IT-, Software- & Gamebranche eine wichtige Rolle. Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise und Erfahrung. |
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Im Softwarerecht bestehen zahlreiche vertragliche Besonderheiten, angefangen von der Entwicklungs- und Finanzierungsphase bis hin zu der wirtschaftlichen Verwertung der Software.
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Markenrecht im Fachgebiet: IT-, Software- & Gamesrecht | ||||
Der Name von „IT-Produkten“ kann einen hohen wirtschaftlichen Wert haben. Wir helfen Ihnen! |
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Das Kennzeichenrecht schützt den Firmennamen und die Marken des Softwareherstellers sowie den Namen des Computerprogramms als sog. Werktitel. Der Firmen- und Werktitelschutz entsteht automatisch ab Benutzungsaufnahme, während Marken in der Regel erst durch Eintragung beim Markenamt Schutz erlangen (Ausnahme: Schutz durch Verkehrsgeltung oder Bekanntheit). Oftmals kann ein Zeichen auch doppelt geschützt sein. So ist z.B. das Wort "Microsoft" automatisch als Firmenname geschützt, ist aber gleichzeitig auch als Marke eingetragen. Genauso verhält es sich mit der Bezeichnung "Windows", das sowohl Werktitelschutz als auch Markenschutz genießt.
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Fachgebiet: IT-, Software- & Gamesrecht | ||||
Klicken Sie oben auf die orangenen Rechtsgebiete, um mehr Infos zu deren Bedeutung im Fachgebiet " IT-, Software- & Gamesrecht" zu erhalten. |
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Beim IT-Recht (Informationstech-nologierecht oder auch "EDV-Recht" bzw. "Computerrecht" genannt) handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, dass nicht in einem einzelnen Gesetz speziell erfasst oder definiert ist.
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