Patentrecht im Fachgebiet: Abmahnungen und Prozessrecht | ||||
Sie wurden wegen einer Patentverletzung abgemahnt oder sind selbst der Auffassung, dass Ihr Patent verletzt wurde? Wir helfen! |
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Patente und Gebrauchsmuster gehören zu den technischen Schutzrechten. Es handelt sich um sog. Registerrechte, d.h. für die Entstehung des Schutzes ist eine Eintragung beim entsprechenden Patentamt erforderlich. Schutzgegenstand sind technischen Erfindungen bzw. Leistungen. Diese können für Unternehmen von existenzieller Bedeutung sein. Eine technologische Erfindung kann ganz neue Geschäftsfelder und gar Industrien erschaffen, ein komplettes Geschäftsmodell kann von einer technischen Erfindung bzw. Leistung abhängen. In vielen Branchen - wie z.B. in der Pharma-, Computer- und Elektronikindustrie - ist die ständige technische Weiterentwicklung des Produkt-
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Designrecht im Fachgebiet: Abmahnungen & Prozessrecht | ||||
Sie wurden wegen Designverletzung abgemahnt oder sind selbst der Auffassung, dass Ihre Designs verletzt wurden? Wir helfen! |
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Das Designrecht (=Geschmacksmusterrecht) hat in den letzten Jahren - insbesondere nach der Reform des Geschmacksmustergesetzes - erheblich an Bedeutung gewonnen. Es schützt die äußere Gestaltung bzw. den ästhetischen Eindruck eines Erzeugnisses und kann - wie die ICE-Entscheidung des BGH zeigt - auch sehr praxisrelevante Auswirkungen in der Werbewirtschaft haben. So kann über den Designschutz nämlich ggf. auch verhindert werden, dass ein Dritter ein geschmacksmusterrechtlich geschütztes Produkt für Werbemaßnahmen - etwa in Werbeprospekten oder Anzeigen - abdruckt.
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Vertragsrecht im Fachgebiet: Abmahnungen und Prozessrecht | ||||
Sie wurden wegen einer Vertragsverletzung in Anspruch genommen oder ihr Geschäftspartner hält sich nicht an den Vertrag? Wir helfen! |
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Das Prozessrecht ist für sämtliche Vertragstypen von großer Bedeutung. Verhält sich eine Vertragspartei vertragswidrig - z.B. weil der Vertriebspartner bestimmte "Luxusartikel" vertragswidrig an Dritte außerhalb des Vertriebssystems verkauft -, können entsprechende vertragliche Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche bestehen. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, müssen die entsprechenden Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. Dazu sind fundierte Kenntnisse im Prozessrecht erforderlich, da anderenfalls eine Klage bereits aus formalen Gründen verloren gehen kann.
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Urheberrecht im Produkt- & Markenpiraterie | ||||
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Urheberrecht Das Urheberrecht hat im Internet eine zentrale Bedeutung. So gut wie jedes Sprachwerk (z.B. Zeitungsartikel, Posting), jede Fotografie, jedes Musikstück etc. steht – unabhängig von einem ©-Vermerk – unter dem Schutz des Urheberrechts. Zwar eröffnet das Internet die Möglichkeit, einfach urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren und zu verbreiten. Dennoch ist das Internet kein – auch nicht bei Werken unter Creative Common-Lizenzen – urheberrechtsfreier Raum. Soweit Urheberrechte verletzt werden, drohen Abmahnungen mit Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- und Anwaltskostenerstattungsansprüchen, z.T. sogar strafrechtliche Verfolgung. Umgekehrt eröffnet das Urheberrecht aber auch die Möglichkeit, Werke umfassend, weltweit und schnell wirtschaftlich zu verwerten. Das Internet stellt hierbei eine immer wichtigere Einnahmequelle dar; viele Künstler, Autoren und andere Rechtsinhaber verwerten ihre Werke zunehmend auch online. Das Urheberrecht ist eines unserer Spezialgebiete, so haben wir unter anderem ein „Präzedenzurteil“ für Autoren bzgl. |
Markenrecht im Fachgebiet: Abmahnungen & Prozessrecht | ||||
Sie wurden wegen einer Kennzeichenverletzung abgemahnt oder sind selbst der Auffassung, dass Ihr Kennzeichen verletzt wurde? Wir helfen! |
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Marken sind für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens von elementarer Bedeutung. Sie sind zentrales Marketingmittel und Qualitätsgarant. Entsprechend ihrer Relevanz in einer wettbewerbsorientierten Wirtschaftsordnung müssen sie gegen Verletzungshandlungen effektiv verteidigt werden. Das Instrument der Abmahnung sowie die Prozessführung spielen folglich im Markenrecht eine sehr große Rolle, wobei es hier einige Besonderheiten gibt: verfahren vor dem Bundespatentgericht beantragt werden. Somit kann auch eine einstweilige Unterlassungsverfügung erwirkt werden, obwohl die Marke vielleicht gar nicht hätte geschützt werden dürfen. Schadenersatzansprüche können nicht im einstweiligen Rechtschutz durchgesetzt werden, diese können erst in einem Klageverfahren geltend gemacht werden. Solche Schadensersatzansprüche können - soweit eine Markenrechtsverletzung vom Gericht bejaht wird - sehr hoch sein. So kann der Schadenersatz z.B. mit einem prozentualen Anteil auf den Umsatz oder mit einer Lizenzgebühr berechnet werden.
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Wettbewerbsrecht im Fachgebiet: Abmahnungen & Prozessrecht | ||||
Sie wurden wegen Wettbewerbsrechtsverletzung abgemahnt oder ihre Konkurrenten verhalten sich wettbewerbswidrig? Wir helfen! |
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Ein Großteil der in der Praxis ausgesprochenen Abmahnungen und beantragten einstweiligen Verfügungen haben wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen zum Gegenstand. Zum Teil hat sich sogar eine rechtsmissbräuchliche Abmahnpraxis entwickelt, die der Gesetzgeber aber derzeit rechtlich zu begegnen sucht.
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Persöhnlichkeitsrecht im Fachgebiet: Abmahnungen & Prozessrecht | ||||
Sie sind Opfer einer Persönlichkeitsrechtsverletzung oder werden selbst einer solchen beschuldigt? Wir helfen Ihnen – außergerichtlich und gerichtlich. |
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Rechtstreitigkeiten im Persönlichkeitsrecht sind in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht komplex. Denn zur Beantwortung der Frage, ob eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, ist eine umfassende Abwägungsentscheidung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und etwaigen gegenläufigen Rechte - wie insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit - erforderlich.
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Urheberrecht im Fachgebiet: Abmahnungen & Prozessrecht | ||||
Sie sind wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden oder meinen, dass Ihre Urheberrechte verletzt worden sind? Wir helfen! |
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Im Bereich des Urheberrechts wird das Rechtsinstitut der Abmahnung kontrovers diskutiert und ist daher besonders praxisrelevant. Der Grund liegt insbesondere darin, dass - im Zeitalter des Internets und der Digitalisierung - zunehmend auch Privatleute von Abmahnungen betroffen sind (z.B. wegen sog. Filesharing oder der Veröffentlichung fremder urheberrechtlicher Werke auf der privaten Webseite). Angesichts der Vielzahl von Rechtsverletzungen im Internet kann es zu Massenabmahnungen durch Anwaltskanzleien gekommen - im Volksmund spricht man z.T. auch von einer sog. Abmahnindustrie. Trotz aller Kritik hat das Rechtsinstitut der Abmahnung grundsätzlich ihre Berechtigung und ist sogar gesetzlich vorgeschrieben (siehe auch Fachgebiete: Abmahnungen & Prozessrecht). Auch sog. "Massenabmahnungen" sind nicht von vornherein rechtsmissbräuchlich. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17.06.2008, Az. I ZR 219/05) macht eine Vielzahl von Rechtsverletzungen eine ebensolche Zahl von Abmahnungen notwendig. Andernfalls wäre das Recht des Einzelnen wertlos. Dabei kommt der Bundesgerichtshof sogar zu dem Ergebnis, dass gerade die Vielzahl von Rechtsverstößen die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich macht und zwar auch dann, wenn der Abmahnende über eine eigene Rechtsabteilung verfügt. Denn es sei nicht zumutbar, die eigenen Mitarbeiter mit zeitaufwendigen Abmahnungen zu betrauen, nur um dem Rechtsverletzer die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes zu ersparen.
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